Allgemeine Geschäftsbedingungen der Procariera M&S S.R.L:
Stand 20.11.2018
- Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
- Vermittlungsgegenstand
Die Personalvermittlung Procariera M&S S.R.L. berät den Auftraggeber zwecks Einsatzes geeigneter Arbeitnehmer. Bei erfolgreicher Beratung vergibt der Auftraggeber an den Vermittler einen Vermittlungsauftrag. Der Vermittlungsauftrag bedarf der Schriftform. Der Vermittler tritt lediglich als vermittelndes Unternehmen auf und ist nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten anzusehen. Der eigentliche Arbeitsvertrag kommt zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer ohne Einwirkung des Vermittlers zustande.
- Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang per Fax / Email oder auf dem Postwege, spätestens mit Zusendung der Personalunterlagen an den Kunden durch den Vermittler zustande.
- Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,
- a) Die vermittelten Arbeitnehmer sofort nach Anreise als kurzfristig Beschäftigter oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zu melden und bei Bedarf eine Arbeitsgenehmigung einzuholen. Sollten die vermittelten Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden, ist der Vermittler berechtigt den daraus resultierenden Schaden in Rechnung zu stellen.
- b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler bei der Auswahl geeigneter Arbeitskräfte durch wahrheitsgemäße Auskunft über die Gegebenheiten (Anzahl Arbeitskräfte, Unterkunft, Kosten, Entlohnung etc.) per Email, Fax oder telefonisch zu unterstützen. Sofern im Vermittlungsauftrag falsche oder unrichtige Angaben gemacht werden entsteht ein Schadenersatzanspruch.
- c) Der Auftraggeber ist verpflichtet sich vor Anreise der Arbeitnehmer um eine angemessene Unterbringung der Arbeitskräfte zu kümmern, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.
- d) Der Auftraggeber ist verpflichtet vor Anreise der Vermittelten Person einen Arbeitsvertrag zu schließen und dem Vermittler eine Kopie zukommen zu lassen.
- e) Der Auftraggeber ist verpflichtet dem vermittelten Arbeitnehmer nach Beendigung der Tätigkeit eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Lohnabrechnung schriftlich auszuhändigen, ferner müssen der Vermittelten Person sämtliche sonstigen Vertragsunterlagen die in der Lohnabrechnung abgezogen wurden (z.B. Mietvertrag, Arbeitskleidung, sonstige Kosten) ausgehändigt werden.
- f) Es ist ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zu er teilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.
- 4. Arbeitsbeschreibung / Personalbeschreibung
Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber, er verpflichtet sich diese Angaben gegenüber den vermittelten Arbeitskräften einzuhalten. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Sämtliche Personalbeschreibungen stammen vom Arbeitnehmer. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Provisionsanspruch und Bearbeitungsaufwand
Der Vermittler stellt den Provisionsanspruch dem Auftraggeber lt. den im Vermittlungsvertrag aufgeführten Regelungen in Rechnung. Der Bearbeitungsaufwand wird unabhängig von der Vermittlungsdienstleistung gesondert in Rechnung gestellt.
- Vermittlungsgebühren
Vermittlungsgebühren können auf verschiedene Arten abgerechnet werden:
- a) Die monatliche Vermittlungsgebühr des Vermittlers gegenüber der dem Auftraggeber vermittelten Arbeitnehmer wird gegen Vorlage einer Abtretungserklärung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn abgezogen und der Procariera vom Auftraggeber überwiesen. Die Vermittlung ist insoweit für den Auftraggeber unentgeltlich.
- b) Die vertraglich vereinbarte monatliche Vermittlungsgebühr wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- 7. Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden. Die Kontaktdaten der vermittelten Personen dürfen ohne Einwilligung maximal 3 Jahre gespeichert bleiben und sind danach zu vernichten.
Am 25.05.2018 ist das Europäische Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Wir als Personalvermittlung verarbeiten alle Daten regelkonform und nach gesetzlichen Auflagen. Ihre Daten werden ausschließlich von uns und unseren Partnern genutzt. Wir geben ohne Ihre Zustimmung keinerlei Daten an Dritte weiter. Sie können der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen- diese werden dann unverzüglich gelöscht. Mit Abschluss eines Vermittlungsauftrages stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten und der Weitergabe an Partner zu.
- 7. Zahlungsformen und Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen in der Regel im SEPA-Überweisung. Mit SEPA Überweisung können nicht nur Inlands-, sondern auch Auslandsüberweisungen in Euro (innerhalb der EU und nach der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) vorgenommen werden. Auf der SEPA-Überweisung sind von oben nach unten durch den Auftraggeber folgende Daten auszufüllen:
Name des Empfängers bzw. Begünstigten
IBAN (Internationale Bankkontonummer) des Empfängers bzw. Begünstigten
Überweisungsbetrag in Euro inkl. Centwert
Verwendungszweck
Angaben zum Absender bzw. Kontoinhaber (z. B. vollständiger Name, Firma, Ort)
IBAN des Absenders bzw. Kontoinhabers
Der mit diesen Daten ausgefüllte Überweisungsauftrag wird vom Auftraggeber unterschrieben oder autorisiert und der kontoführenden Bank eingereicht (beleglos im Online-Banking oder beleggebunden). Diese prüft die Angaben und leitet den Überweisungsauftrag mittels Datenträgeraustauschverfahren an eine zentrale Verrechnungsstelle zum Clearing an den SEPA-Clearer des EMZ weiter.
Die Rechnung wird vom Vermittler unverzüglich nach Vollendung der Dienstleistung erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Die Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzüge zahlbar. Bei Rechtsgeschäften im Europäischen Ausland erfolgen Leistungen nur gegen Vorkasse. Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandat bucht der Vermittler den Rechnungsbetrag nicht vor dem ersten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert. Alle in Verträgen oder Rechnungen genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jew. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 9. Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Rechnung oder sonstige Preise des Vermittlers sind umgehend nach Zugang der Rechnung an den Vermittler zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen Abrechnung Zugang bei den Vermittler eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; der Vermittler wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
- 10. Rückfahrten Arbeitnehmer
Sofern der Vermittler die Rückreise organisieren soll, muss der Auftraggeber rechtzeitig, mindestens zehn Tage vor der geplanten Abreise des Arbeitnehmers schriftlich über geplante Rückreisen informiert werden, um den Subunternehmer über die Organisation der Rückreise informieren zu können. Zu Sonderterminen wie Ostern, Weihnachten sowie allen gesetzlichen Feiertagen ist der Vermittler nicht verpflichtet eine Abreise zu organisieren. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für nicht erfolgte Rückreisen.
- 10. Störungen
Der Vermittler wird den vom Auftrageber genannten Anreisezeitpunkt frühestmöglich nach Erhalt an den Arbeitnehmer weitergeben. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Allgemeine Geschäftsbedingungen der Procariera SRL, unpünktliche oder nicht erfolgte Anreisen der Arbeitnehmer. Dafür ist alleine der Arbeitnehmer verantwortlich. Daraus entstehende Schadenersatzansprüche werden von der Personalvermittlung Procariera SRL nicht getragen. Bei unverschuldeter kürzerer Arbeitstätigkeit als die in dem Vermittlungsauftrag bekannt gegebenen muss der Arbeitnehmer schadlos gehalten werden. Der Arbeitnehmer sollte mindestens soviel Arbeitslohn erwirtschaften können, um seine Rückfahrt in die Heimat zu bezahlen. Kann der Arbeitnehmer die Rückfahrt nicht bezahlen, tritt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein. In diesem Ausnahmefall muss der Arbeitgeber die Rückfahrt bezahlen und anteilig die gezahlten Vermittlungsgebühren an den Arbeitnehmer erstatten. Wird die Arbeitskraft vom Auftraggeber nicht wie vereinbart abgerufen oder kann die Arbeitskraft beim Auftraggeber unverschuldet nicht der vereinbarten Tätigkeit nachgehen, muss der entstandene Schaden durch den Auftraggeber erstattet werden.
- 11. Fehlende oder unrichtige Arbeitsverträge
Um die gesetzlichen Auflagen zur Vermittlung in Rumänien und auch in Deutschland erfüllen zu können, muss der Arbeitgeber im Vorfeld der Vermittlung einen Arbeitsvertrag mit der zu vermittelnden Person schriftlich schließen. Grundlage bilden die rumänischen Gesetzte zum Schutz von Arbeitnehmern im Ausland sowie die Deutschen Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern. Der Auftraggeber ist verpflichtet mit den vermittelten Arbeitskräften vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen und dem Vermittler vor Arbeitsbeginn eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages der vermittelten Arbeitskräfte zu übermitteln. Der Arbeitsvertrag muss in die Landessprache des Arbeitnehmers übersetzt sein.
- 12. Kaufmanneigenschaft bei Abschluss des Vermittlungsauftrages
Bei Abschluss von Verträgen mit der Personalvermittlung Procariera wird die Kaufmanneigenschaft des Vertragspartners vorausgesetzt. Sofern die Kaufmanneigenschaft bei Abschluss des Vertrages nicht vorliegt und somit die Gerichtsstandsvereinbarung im Streitfall nicht durchgesetzt werden kann oder vom Gerichtsstand der Personalvermittlung Procariera abweicht, trägt der Vertragspartner die Ausfallkosten für die Anwesenheit des Inhabers oder der Angestellten von Personalvermittlung Procariera vor einem örtlich zuständigen Gericht.
- 13. Wirksamkeit
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.
- 14. Schlussbestimmungen
Zusätzliche Kosten der An- oder Abreise werden in keinem Fall vom Vermittler getragen. Die An- und Abreise wird entweder durch die Arbeitskräfte selbst beauftragt oder durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stellt sicher dass die Rückbeförderung in das Heimatland der Arbeitnehmer sichergestellt ist, und trägt im Notoder Sterbefall hierfür die Kosten. Die Entlohnung von Arbeitnehmern durch den Arbeitergeber muss in der Währung EUR erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach Arbeitsende eine detaillierte Aufstellung über seinen Verdienst und die Zusammensetzung der Kosten (Unterbringung/Verpflegung, Mietvertrag etc.) auszuhändigen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung Procariera SRL. Es gilt Rumänisches/Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland/Rumänien.